Schienennetznutzungsbedingungen der Regiobahn GmbH
Gemäß § 4 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) werden hiermit die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege "Allgemeiner Teil (SNB-AT)" und "Besonderer Teil (SNB-BT)" der Regiobahn GmbH zum 01.07.2010 veröffentlicht.
Die Zugangsberechtigten haben die Möglichkeit, bis zum 31.07.2010 zu den SNB Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind an die Email-Adresse info@regio-bahn.de zu senden.